Neue Förderung Bafa

Zuschuss, Fördermittel

Zuschuss zu Beratungsleistungen für kleine, mittlere Unternehmen (KMU) aus Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Freie Berufe.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Zu beachten ist, dass die Verwendungsnachweise zu den Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.

Antragstellung

  • Der Antrag wird Online über die Antragsplattform des BAFA gestellt
  • Die gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen den Antrag und die formalen Fördervoraussetzungen 
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Beratung begonnen werden. (Info: als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.)
  • Sollte das beantragende Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), muss vorab ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden.

(Quelle: Bafa.de)


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