Fördermittel Energiekosten

Fördermittel

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gravierende Auswirkungen auf die Industrieunter- nehmen in Deutschland. Neben Störungen der Lieferketten sind insb. die Erdgas- und Strompreise stark gestiegen. Dies stellt für viele handels- und energieintensive Unternehmen eine besondere Belastung dar, die nicht vorhersehbar war und von ihnen auch nicht zu vertreten ist.

Die Erdgas- und Stromkosten machen bei diesen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Gesamt- kosten aus. Bereits eine Verdopplung dieser Kosten stellt für Unternehmen, die diesen Kostenanstieg nicht vollständig weitergeben können, eine besondere, teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar. Um die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise abzudämpfen und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt.

In drei Stufen werden für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u.a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Rechtsgrundlage für das Programm ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Kli- maschutz (BMWK) über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs (Energiekostendämpfungsprogramm) vom 12. Juli 2022. Die Richtlinie wurde mit Bekanntmachung vom 26.08.2022 geändert. Mit dieser Änderung wurde insbesondere die Antragsfrist für die Phase 1 vom 31.08. bis zum 30.09.2022 verlängert.

Die beihilferechtliche Grundlage für die Richtlinie ist der Befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen)1. Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung erteilt.

Es gibt drei Phasen der Antragsbearbeitung. Dadurch erhält das Unternehmen einerseits schnellstmöglich Liquidität und Planungssicherheit, andererseits kann das BAFA durch eine vollständige Prüfung eine gleiche Behandlung aller Unternehmen sicherstellen.

Unternehmensbezogene Voraussetzungen

  • Antragsteller muss ein Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum sein
  • Einschlägige Wirtschaftsbranche (Anhang 1 KUEBLL, Anhang EU-Krisenrahmen)
  • Energieintensiver Betrieb: 3%-Anteil der Energiebeschaffungskosten am Produktionswert im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr vor dem 1.02.2022
  • Kein Unternehmen in öffentlicher Hand
  • Kein insolventes Unternehmen
  • Keine rechtswidrigen Beihilfen („sog. Deggendorf“-Klausel)
  • Nicht Ziel oder Gegenstand von Sanktionen
  • Keine extensive Steuervermeidung
  • Verzicht der Geschäftsführung auf Erhöhung der Vergütung
  • Energiemanagementsystem oder Erklärung zur Durchführung energieeffizienter Maßnahmen
  • Keine identitätsverändernde Umstrukturierung
  • Keine Neugründung im Jahr 2022

(Quelle: Bafa.de)

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