Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Bundesprogramm und einem Programmvolumen von maximal 24,6 Milliarden Euro.
Antragstellende Unternehmen müssen im Rahmen einer Verpflichtungserklärung bestätigen, dass weder Überbrückungshilfen in Steueroasen abfließen, noch sonstige Gewinnverschiebungen in diese Jurisdiktionen erfolgen und dass sie Steuertransparenz gewährleisten.
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Antragstellung und weitere Informationen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/
(Quelle: BMWi.de, STMWI.bayern.de)
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