Gewerbe
Übersicht
Beschreibung
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die nicht
- land- oder forstwirtschaftlich,
- freiberuflich (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Künstler) oder
- reine Verwaltung des eigenen Vermögens
ist.
Beispiele
- Handwerksbetriebe (z.B. Bäckerei, Schreinerei, Schweißerei)
- Handelsbetriebe (z.B. Getränkehandel, Einzelhandel)
- Gastronomie (Restaurants, Ghost Kitchens, Imbisse)
- Dienstleister (z.B. Reinigungsfirmen, Kurierdienste)
Merkmale
- Selbstständigkeit (eigene Verantwortung, eigenes Risiko)
- Nachhaltigkeit (nicht nur einmalige Tätigkeit)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (Angebot von Waren/Dienstleistungen am Markt)
Gewerbeanmeldung
Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei der örtlichen Behörde angemeldet werden.
Dazu ist in der Regel notwendig:
- Ausweisdokument
- Ausgefülltes Formular als Anmeldung
- ggf. Nachweise über Qualifikationen (z. B. Meisterbrief im Handwerk, Konzession in der Gastronomie)
Nach der Anmeldung erhält man:
- Gewerbeschein
- Mitteilung an Finanzamt, Berufsgenossenschaft, ggf. IHK oder Handwerkskammer
Arten
- Kleinunternehmen (ohne Handelsregistereintrag, einfache Buchführung)
- Handwerksbetriebe (zulassungspflichtig oder -frei, geregelt durch Handwerksordnung)
- Handelsbetriebe (kaufmännisch organisiert, mit Handelsregistereintrag, z.B. GmbH, UG, AG)
- Gastbetrieb (Sonderregelungen mit Konzessionen)
Abgaben
- Diese Tätigkeit ist grundsätzlich steuerpflichtig.
- Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 € Gewinn pro Jahr.
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) zahlen unabhängig vom Gewinn eine Steuer.
Kontakt
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