Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Der Zuschuss ist ein Fördermittelprogramm, das über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann. Die Höhe des Gründungszuschusses ist abhängig von der Person, die gründen will. Der Zuschuss wird über eine Laufzeit von 6 Monaten jeweils pro Monat ausgezahlt. Nach Ablauf der 6 Monate kann eine Verlängerung über einen Teilbetrag beantragt werden. Hierzu ist ein neuer Antrag (Antrag auf Verlängerung) einzureichen.

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. 

Das Besondere ist, das der Zuschuss nur von Personen beantragt werden kann, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind. 

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen gibt es, damit der Gründungszuschuss beantragt werden kann:

  • Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld (ALG1)
  • Mindestlaufzeit ALG1 über 150 Tage
  • Keine Selbständigkeit im Vollerwerb
  • Antragsformular Gründungszuschuss (GZ)
  • Businessplan, Finanzplan
  • Fachkundige Stellungnahme für die Gründung

Für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG2) gibt es auch die Möglichkeit einen Zuschuss zur Gründung in eine selbständige Tätigkeit im Vollerwerb zu beantragen. Hier nennt sich das Programm dann Einstiegsgeld.

Das Fördermittelprogramm ist für alle Bereiche, wie Handel, Handwerk und Freie Berufe möglich.

Kontakt

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