Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Unternehmen und Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten. Doch wie funktioniert das Kurzarbeitergeld (KUG) genau. Wer hat Anspruch darauf, wie hoch fällt die Zahlung aus, und was sind die Vor- und Nachteile.

Was ist KUG

Das KUG ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen beantragen können, wenn sie ihre Arbeitszeiten vorübergehend reduzieren müssen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden.

Kernpunkte:

Arbeitgeber zahlt nur für tatsächlich geleistete Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil des entfallenden Gehalts. Kurzarbeit kann bis zu 12 Monate (in Sonderfällen bis zu 24 Monate) andauern.

Wer hat Anspruch auf KUG

  • Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Betriebe mit erheblichen Arbeitsausfällen
  • Arbeitnehmer, die mindestens 10% Gehaltseinbußen haben
  • Minijobber haben keinen Anspruch

Wichtig: Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber beantragt und von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden.

Höhe KUG

Das Kurzarbeitergeld beträgt:

  • 60% des ausgefallenen Nettogehalts für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 67% des ausgefallenen Nettogehalts für Arbeitnehmer mit Kindern

Beispielrechnung:

Ein Arbeitnehmer verdient normalerweise 3.000 € netto. Bei einer 50%-Kurzarbeit beträgt sein neues Gehalt 1.500 € (für die geleistete Arbeit). Von den fehlenden 1.500 € zahlt die Agentur:

  • 900 € (60%) für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 1.005 € (67%) für Arbeitnehmer mit Kindern

Wie lange wird KUG gezahlt

  • Regelmäßig: Maximal 12 Monate
  • Ausnahmeregelung (z. B. in Krisenzeiten): Bis zu 24 Monate

Unternehmen müssen jeden Monat erneut nachweisen, dass die Kurzarbeit notwendig ist.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Arbeitsplatzsicherung – Arbeitnehmer behalten ihren Job.
  • Entlastung für Unternehmen – Firmen können schwierige Phasen überbrücken.
  • Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen – Renten- und Krankenversicherung laufen weiter.
  • Möglichkeit zur Weiterbildung – Arbeitnehmer können die Zeit für Qualifizierungen nutzen.

Nachteile

  • Gehaltseinbußen – Auch mit KUG bleibt ein Einkommensverlust.
  • Befristete Maßnahme – Langfristig kann Kurzarbeit Kündigungen nicht immer verhindern.
  • Belastung für Sozialversicherungssystem – Die Kosten trägt die Bundesagentur für Arbeit.

Wie beantragen Unternehmen KUG

  • Schritt 1: Arbeitgeber meldet den Arbeitsausfall mit einem Antrag KUG bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Schritt 2: Die Agentur prüft und genehmigt den Antrag.
  • Schritt 3: Der Arbeitgeber zahlt das KUG an die Mitarbeiter aus.
  • Schritt 4: Die Bundesagentur erstattet dem Unternehmen das gezahlte Geld.

Wird KUG versteuert?

Nein, das KUG selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen kann.

Das KUG ist eine sinnvolle Maßnahme, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu sichern. Arbeitnehmer behalten ihre Jobs und Unternehmen erhalten Zeit, sich wirtschaftlich zu erholen. Trotz Gehaltseinbußen bleibt es eine bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Kontakt

Bei weiteren Fragen, unser Expertenteam gibt Auskunft. Schreiben Sie uns eine Mitteilung über das Kontaktformular.

FAQs

Können Minijobber Kurzarbeitergeld erhalten?

Nein, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen?

Nein, der Arbeitgeber stellt den Antrag.

Kann ich trotz Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ja, aber das Einkommen wird unter Umständen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Wird Kurzarbeitergeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, es zählt nicht als Vorbezug von Arbeitslosengeld.

Kann Kurzarbeitergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja, allerdings nur für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.