KG – Kommanditgesellschaft #17

KG, Firma, Gesellschaftsformen

KG – Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Dabei gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten).

Komplementäre

Diese Gesellschafter tragen die volle Verantwortung für die Geschäftsführung und haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.

Kommanditisten

Im Gegensatz dazu haften Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage in das Unternehmen. Sie sind nicht in die Geschäftsführung involviert und haben somit keinen Einfluss auf die Unternehmensführung.

Die Komplementäre haben das Recht und die Pflicht, die Geschäfte der KG zu führen und Entscheidungen im Namen der Gesellschaft zu treffen. Kommanditisten hingegen sind lediglich Kapitalgeber und haben kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung.

Die KG ist eine attraktive Rechtsform für Unternehmer, die auf der Suche nach Kapitalbeteiligungen sind, da sie die Möglichkeit bietet, Kapital von Investoren anzuziehen, ohne dass diese ein hohes Haftungsrisiko eingehen müssen. Sie kombiniert somit die Vorteile einer Personengesellschaft mit einer gewissen Flexibilität in Bezug auf die Haftung der Gesellschafter.

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