KG Haftung
In einer Kommanditgesellschaft unterscheidet sich die Haftung je nach Art der Gesellschafter.
Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre)
- Die persönlich haftenden Gesellschafter tragen die volle Verantwortung für die Geschäftsführung und haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.
- Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen, einschließlich ihres Privatvermögens, für die Schulden und Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.
- Diese unbeschränkte Haftung bedeutet, dass Gläubiger ihre Ansprüche direkt gegen die persönlich haftenden Gesellschafter geltend machen können.
Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)
- Die beschränkt haftenden Gesellschafter, auch Kommanditisten genannt, haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage in das Unternehmen.
- Ihre Haftung ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt, und sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der KG.
- Kommanditisten haben somit ein begrenztes Haftungsrisiko und können nicht über ihre Einlage hinaus zur Verantwortung gezogen werden.
Die beschränkte Haftung der Kommanditisten ermöglicht es, Kapital von Investoren anzuziehen, ohne dass diese ein hohes persönliches Haftungsrisiko eingehen müssen. Die persönlich haftenden Gesellschafter tragen hingegen das unternehmerische Risiko und haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.
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