KG Gesellschafter
Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haben unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten, abhängig von ihrer Position als persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) oder beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten).
Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter)
- Die Komplementäre sind aktiv in die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft involviert und tragen die volle Verantwortung für die Leitung und Organisation des Unternehmens.
- Sie haben das Recht, Geschäftsentscheidungen zu treffen und die täglichen Geschäfte der Kommanditgesellschaft zu führen.
- Die Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG.
Kommanditisten (beschränkt haftende Gesellschafter)
- Die Kommanditisten sind lediglich Kapitalgeber und haben keine aktive Rolle in der Geschäftsführung der KG.
- Sie haben kein Mitspracherecht bei geschäftlichen Entscheidungen und können nicht in die laufenden Geschäfte eingreifen.
- Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage in das Unternehmen beschränkt. Sie haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage und sind nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der KG verantwortlich.
Die Rolle der Gesellschafter in einer KG ist somit eng mit ihrer Haftungsstellung verbunden. Während die Komplementäre die Verantwortung für die Geschäftsführung tragen und unbeschränkt haften, sind die Kommanditisten lediglich Kapitalgeber und haften beschränkt. Die Aufteilung der Rollen ermöglicht es, Kapital von Investoren anzuziehen, ohne dass diese ein hohes Haftungsrisiko eingehen müssen.
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