Gründungszuschuss wirkt

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Der Gründungszuschuss wirkt – auch für Ältere und in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss werden Gründungen aus Arbeitslosigkeit über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gefördert. Bisherige Studien belegen, dass eine so geförderte Gründung Beschäftigungschancen, Jobzufriedenheit und Erwerbseinkommen der Geförderten im Schnitt deutlich erhöht. Aktuellen Analysen zufolge sind diese Effekte auch langfristig zu erwarten. Allerdings profitieren nicht alle Gruppen in gleichem Maße.

Im Jahr 2006 eingeführt, ist der Gründungszuschuss seit 2007 das einzige Instrument im Sozialgesetzbuch (SGB) III, mit dem Existenzgründungen von Arbeitslosen finanziell gefördert werden. Seit seiner Reform Ende 2011 ist der Gründungszuschuss in folgende zwei Förderphasen gegliedert: In der ersten Förderphase von sechs Monaten entspricht der Förderbetrag der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro; in der zweiten, optionalen Förderphase erhalten Geförderte nur noch den Fixbetrag von 300 Euro.

Wie Marco Caliendo und Stefan Tübbicke im IAB-Kurzbericht 28/2021 darlegen, ist der Gründungszuschuss nach seiner Reform im Großen und Ganzen ein Erfolg — wie schon seine Vorgängerprogramme. Etwa 80 Prozent der Geförderten sind auch knapp dreieinhalb Jahre nach Förderbeginn weiter selbstständig. Von denjenigen ehemals Geförderten, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbstständig tätig sind, hat der Großteil eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Damit liegt die Integrationsquote in den Arbeitsmarkt nach 40 Monaten insgesamt bei über 90 Prozent.

Darüber hinaus schaffen etwa 36 Prozent der weiterhin Selbstständigen zusätzliche Jobs. Die Wirkungsanalyse, also der direkte Vergleich mit ähnlichen, aber ungeförderten Arbeitslosen, ergibt ebenfalls positive Befunde: Geförderte weisen auch 40 Monate nach Förderbeginn nicht nur deutlich größere Integrationsquoten auf als Ungeförderte. Ihre Jobzufriedenheit und ihr Nettoerwerbseinkommen sind zudem um einiges höher.

Sie sind allerdings, wie im oben genannten Kurzbericht ebenfalls beschrieben, im Schnitt seltener sozial abgesichert als die Vergleichsgruppe. So zahlen sie seltener in eine Rentenversicherung oder (freiwillig) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein und sind auch subjektiv deutlich unzufriedener mit ihrer sozialen Absicherung.

Auch nach Ablauf der Förderung sind Geförderte deutlich besser in den Arbeitsmarkt integriert als Ungeförderte

Wie stark der Effekt des Gründungszuschusses auf die Integration in den Arbeitsmarkt ist, zeigt sich an einer besseren Integrationsquote. Sie stellt den Unterschied der Integrationsquoten von Geförderten und Ungeförderten im Zeitverlauf dar. Die Integrationsquote ist dabei definiert als der Anteil der Personen, die entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig sind. Denn eine Integration kann auch dann als erfolgreich angesehen werden, wenn eine vormals arbeitslose Person ihre Selbstständigkeit beendet hat, dafür aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

In den ersten Monaten – also noch während der Förderung – zeigt sich ein überaus deutlicher, wenn auch abnehmender positiver Effekt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Geförderte direkt nach der Gründung selbstständig tätig sind, während vergleichbare, aber ungeförderte Personen oft weiterhin nach Arbeit suchen und erst nach und nach wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Anfänglich beläuft sich der Unterschied in den Integrationsquoten auf über 60 Prozent.

Entscheidender ist aber, dass der Gründungszuschuss auch dann noch eine erhebliche positive Wirkung entfaltet, wenn die Förderung nach spätestens 15 Monaten ausläuft: Ehemals Geförderte weisen auch danach noch im Schnitt eine um etwa 20 Prozentpunkte höhere Integrationsquote auf als vergleichbare Personen der Kontrollgruppe. Die Stabilität der Effekte über die Zeit deutet zudem darauf hin, dass das Instrument auch über den Analysezeitraum hinaus positive Wirkungen haben dürfte.

Im Schnitt verdienen Geförderte dreieinhalb Jahre nach Förderbeginn netto etwa 930 Euro mehr im Monat als Ungeförderte

Die Effekte auf das monatliche Nettoerwerbseinkommen der Geförderten sind ebenfalls beträchtlich: 20 Monate nach Gründung weisen die Geförderten ein um etwa 730 Euro höheres Nettoeinkommen auf als vergleichbare ungeförderte Personen. Nach 40 Monaten steigt dieser Effekt weiter an auf etwa 930 Euro. Damit liegen die durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommen um 63 beziehungsweise 71 Prozent über denen der Kontrollgruppe.

Ältere profitieren deutlich stärker als Jüngere

Die Effekte des Gründungszuschusses unterscheiden sich zugleich zwischen verschiedenen Subgruppen. Differenziert man die Gruppe der Geförderten nach Alter, regionaler Arbeitslosigkeit und Qualifikationsniveau, ergibt sich folgendes Bild:

  • Alter: Bei Geförderten, die 45 Jahre und älter sind, steigt die Integrationsquote durch die Förderung um knapp 30 Prozentpunkte. Für jüngere ist dieser Effekt mit etwa 15 Prozentpunkten deutlich kleiner. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim monatlichen Nettoeinkommen: Personen, die 45 Jahre oder älter sind, weisen hier einen Zuwachs von etwa 1.150 Euro auf, während Jüngere durch die Förderung etwa 770 Euro hinzugewinnen.
  • Berufliche Bildung: Zwischen Personen mit Hochschulabschluss oder Meisterausbildung und solchen, die maximal über eine berufliche Ausbildung verfügen, zeigen sich keine statistisch signifikanten Unterschiede in den Effekten auf die Integrationsquote oder das Einkommen. Beide Gruppen profitieren also in ähnlicher Weise von der Förderung.
  • Regionale Arbeitslosigkeit: Darüber hinaus zeigt sich bei Personen, die in einem Kreis mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote leben, mit rund 1.250 Euro ein deutlich größerer Effekt auf das Nettoerwerbseinkommen als bei Personen, die in einem Kreis mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote leben (632 Euro). Der Unterschied in den Effekten auf die Integrationsquote ist demgegenüber hier nicht statistisch signifikant.

Fazit

Der Gründungszuschuss ist ein hochwirksames Instrument. Dies gilt für alle Gruppen von Geförderten, tendenziell aber besonders für Ältere und für Menschen aus Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Auch dreieinhalb Jahre nach Förderbeginn sind Geförderte deutlich häufiger erwerbstätig und verdienen mehr als Ungeförderte. Die Stabilität der Effekte über die Zeit hinweg legt nahe, dass der Gründungszuschuss auch längerfristig wirksam sein dürfte.

Diese Erkenntnisse decken sich mit früheren Evaluationsstudien zu den Vorgängerprogrammen, also dem Existenzgründungszuschuss und dem Überbrückungsgeld (eine entsprechende Analyse findet sich zum Beispiel in einer 2011 erschienenen Studie von Marco Caliendo und und Steffen Künn). Der Gründungszuschuss ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Angebots an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Arbeitslose.

Es wäre durchaus vertretbar, dieses Instrument wieder etwas stärker als zuletzt einzusetzen, auch wenn die hier vorgelegte Analyse keine Aussage dazu machen kann, ob eine Rückkehr zu dem Vorgängerprogramm mit einem deutlich höheren Förderumfang sinnvoll ist. Zu beachten ist jedoch, dass die soziale Absicherung der Geförderten – auch in deren eigener Wahrnehmung – mitunter unzureichend ist, zahlen sie doch als Selbstständige seltener in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein. Dies sollte zukünftig stärker in der Vermittlungspraxis in den Arbeitsagenturen beachtet werden, indem Geförderte stärker auf die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung hingewiesen werden. Potenziell könnte auch der Gesetzgeber eingreifen, um die soziale Absicherung der Geförderten zu verbessern. So könnte eine Versicherungspflicht für Geförderte während der gesamten Förderdauer eingeführt werden, ähnlich wie dies bereits beim Existenzgründungszuschuss der Fall war. Im Anschluss an die Förderung sollte es den Geförderten allerdings freistehen, ob sie sich weiter versichern möchten.

(Quelle: IAB Forum)

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