Gründung im Handwerk

Handwerkskammer Flaggen

Handwerk

Für Gründungen im Handwerk ist ratsam, was auch für alle anderen Branchen gilt: ein stimmiges Unternehmenskonzept, eine ausreichende Finanzierung sowie ein passendes Marketing. Ganz besonders wichtig ist darüber hinaus: Die Qualifikationen müssen stimmen. Je nach Qualifikation gibt es dabei unterschiedliche Möglichkeiten, einen Betrieb zu gründen.

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür in der Regel einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Handwerk bestanden zu haben. Für die Zulassung zur Meisterprüfung reicht es aus, wenn Prüflinge eine Gesel- len- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben. Einen solchen Meisterbrief muss man üblicherweise für alle Handwerksberufe vorweisen können, die in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sind. Und nur mit bestandener Meisterprüfung kann man sich Meister oder Meisterbetrieb nennen. Es gibt allerdings auch eine Reihe von Möglichkeiten, sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig zu machen.

Ohne Meisterbrief kann man ein Unternehmen in den sogenannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gründen und führen. Sie sind in den Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung nachzulesen.

Ohne Meisterbrief (Alt-Gesellenregelung)

Gesellinnen und Gesellen mit sechsjähriger Berufserfahrung haben einen Rechtsanspruch darauf, ihr zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausüben zu dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben. Mit „leitender Position“ ist gemeint, dass sie in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil die Befugnis für eigenverantwortliche Entscheidungen hatten. Sie können dies durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise nachweisen. Die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse, die man benötigt, um ein Handwerk selbständig ausüben zu können, lassen sich in der Regel durch die Berufserfahrung belegen. Ob eine Ausübungsberechtigung erteilt wird, entscheidet die zuständige Kammer.

Meisterpflicht

  • Maurer und Betonbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Straßenbauer
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Brunnenbauer
  • Steinmetzen und Steinbildhauer
  • Stuckateure
  • Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer
  • Schornsteinfeger
  • Metallbauer
  • Chirurgiemechaniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Zweiradmechaniker
  • Kälteanlagenbauer
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Büchsenmacher
  • Klempner
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Elektromaschinenbauer
  • Tischler
  • Boots- und Schiffbauer
  • Seiler
  • Bäcker
  • Konditoren
  • Fleischer
  • Augenoptiker
  • Hörakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
  • Friseure
  • Glaser
  • Glasbläser und Glasapparatebauer 
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller 
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Ohne Meisterpflicht (Zulassungsfrei)

  • Uhrmacher
  • Graveure
  • Metallbildner
  • Galvaniseure
  • Metall- und Glockengießer
  • Schneidwerkzeugmechaniker
  • Gold- und Silberschmiede
  • Modellbauer
  • Holzbildhauer
  • Korb- und Flechtwerkgestalter
  • Maßschneider
  • Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  • Modisten
  • Segelmacher
  • Kürschner
  • Schuhmacher
  • Sattler und Feintäschner
  • Müller
  • Brauer und Mälzer
  • Weinküfer
  • Textilreiniger
  • Wachszieher
  • Gebäudereiniger
  • Feinoptiker
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Edelsteinschleifer und -graveure 
  • Fotografen
  • Buchbinder
  • Drucker
  • Siebdrucker
  • Flexografen
  • Keramiker
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Handzuginstrumentenmacher 
  • Geigenbauer
  • Bogenmacher
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Zupfinstrumentenmacher
  • Vergolder
  • Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) 
  • Bestatter

Handwerksähnliche Gewerbe (ohne Meisterpflicht)

  • Eisenflechter
  • Bautentrocknungsgewerbe
  • Bodenleger
  • Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  • Fuger (im Hochbau)
  • Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  • Betonbohrer und -schneider
  • Theater- und Ausstattungsmaler
  • Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  • Metallschleifer und Metallpolierer
  • Metallsägen-Schärfer
  • Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  • Fahrzeugverwerter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  • Holzschuhmacher
  • Holzblockmacher
  • Daubenhauer
  • Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  • Muldenhauer
  • Holzreifenmacher
  • Holzschindelmacher
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  • Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  • Fleckteppichhersteller
  • Theaterkostümnäher
  • Plisseebrenner
  • Stoffmaler
  • Textil-Handdrucker
  • Kunststopfer
  • Änderungsschneider
  • Handschuhmacher
  • Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  • Gerber
  • Innerei-Fleischer (Kuttler)
  • Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  • Fleischzerleger, Ausbeiner
  • Appreteure, Dekateure
  • Schnellreiniger
  • Teppichreiniger
  • Getränkeleitungsreiniger
  • Kosmetiker
  • Maskenbildner
  • Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  • Klavierstimmer
  • Theaterplastiker
  • Requisiteure
  • Schirmmacher
  • Steindrucker
  • Schlagzeugmacher

Kontakt

Bei weiteren Fragen, unser Expertenteam gibt Auskunft. Schreiben Sie uns eine Mitteilung über das Kontaktformular.

Kontakt