Gesellschaftsform
Bei der Gründung eines Unternehmens stehen Ihnen verschiedene Gesellschaftsformen oder Rechtsformen zur Auswahl, die jeweils unterschiedliche rechtliche, steuerliche und organisatorische Rahmenbedingungen bieten. Hier sind die gängigsten Gesellschaftsformen für Ihr Unternehmen im Bereich Dienstleistung, Handel, Handwerk, Freie Berufe.
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person geführt und ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Der Inhaber trägt die volle Verantwortung für das Unternehmen und haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Es gibt keine gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen, und die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben, ohne eine spezielle Rechtsform zu wählen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der GbR. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, und die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das vollständig einzuzahlen ist. Die GmbH bietet eine klare Trennung zwischen Geschäftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter und genießt ein hohes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und deren Anteile frei handelbar sind. Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro, von dem mindestens 25% bei Gründung eingezahlt werden müssen. Die AG bietet eine hohe Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und ist für große Unternehmen mit vielen Aktionären geeignet.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG ist eine Personengesellschaft, die aus persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) besteht. Die Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. Die Gründung einer KG erfordert keinen Mindestkapitalbetrag und erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform oder Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren wie Haftung, steuerlichen Aspekten, Kapitalbedarf, Anzahl der Gründer und Branchenspezifika ab. Es ist ratsam, sich vor der Gründung eines Unternehmens rechtlich beraten zu lassen, um die passende Rechtsform zu wählen.
Bei weiteren Fragen, unser Expertenteam gibt Auskunft. Schreiben Sie uns eine Mitteilung über das Kontaktformular.